Grundsätzliches

Betreten des Waldes

Das Betreten des Waldes geschieht im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen insbesondere solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

Hintergrund sind bisher ungeklärte sogenannte Verkehrssicherungspflichten zwischen der Forst und dem DAV/ der IG-Klettern.


Naturschutz

Große Gebiete des Ith stehen im Rahmen von Natura 2000 unter Schutz

Das Naturschutzgebiet „Ith“ ist Teil eines der größten Kalkbuchen- und Schluchtwaldgebiete in Niedersachsen. Das Naturschutzgebiet liegt teilweise im Europäischen Vogelschutzgebiet „Sollingvorland“ und vollständig im FFH-Gebiet „Ith“, ist daher auch Bestandteil von Natura 2000. Darunter ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa zu verstehen. Natürliche und naturnahe Lebensräume und gefährdete Tiere und Pflanzen werden in eigens dazu ausgewiesenen Lebensräumen geschützt und erhalten.


Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die europaweite Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt. Das Kürzel FFH steht für Flora = Pflanzenwelt, Fauna = Tierwelt, Habitat = Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten.


Auszug aus:

Auszug aus: NATURA 2000 - Gebiete im Landkreis Holzminden – Der Ith

NATURA2000_Ith.pdf