Zeltplatz · Gebühren

Bankverbindung

Empfänger: Förderverein JDAV-Nord e.V.

IBAN: DE52 4306 0967 1307 9408 01
      BIC:   GENODEM1GLS 



Hinweis: Zum Jahreswechsel 2023/24 hat
sich unserer Bankverbindung geändert!


Ermäßigungen, Befreiungen

Der DAV-Mitgliedschaft gleichgestellt sind alle UIAA-Mitgliedervereine.

Jugendliche, DAV-Junioren, Schüler, Student, Arbeitslose, Auszubildender, nur gegen Ausweis. Mit Ausnahme von Gruppen sind Kinder bis 10 Jahre befreit. Alle Jugendleiter des DAV sind ermäßigt. Jugendliche im Sinne des DAV bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. DAV-Mitglieder bis 27 Jahren sind Junioren und ermäßigt. Mitglieder der IG-Klettern sind um 1,00 EUR ermäßigt.

 

Gruppen

Bei Barzahlung von mehr als 5 Personen wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 12,50 EUR berechnet. 

Unangemeldete Gruppen zahlen ebenfalls die Gebühr.  Weitere Informationen für Gruppen, sowie die Gruppenanmeldung findet ihr hier.

An Aktionswochenenden der AG-Ith und der IG-Klettern sind nachweisbar aktiv Beteiligte von den Übernachtungsgebühren befreit.

Sonstiges

 Die Mitglieder der AG-Ith müssen sich bei Bedarf ausweisen. Sie üben das Hausrecht aus und sind berechtigt, bei Verstößen gegen die Zeltplatzordnung betreffende Personen bzw. Gruppen vom Platz zu weisen und unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.  Übernachtungsgebühren gelten auch auf dem Parkplatz.