Weitere Informationen

Juleica

Die Juleica wird in allen Bundesländern anerkannt. Rechte und Vergünstigungen sind allerdings in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zu den Vergünstigungen in Deinem Umfeld findest Du auf www.juleica.de. Außerdem kannst du dort auch gleich online deine Juleica bestellen.

Eine besondere Vergünstigung ist zum Beispiel die kostenlose Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk (DJH). Nach erfolgreicher Beantragung der Juleica kannst du auf folgender Seite deinen DJH-Ausweis beantragen: https://www.jugendherberge.de/mitgliedschaft/

Auf diesen Seite findest du die Voraussetzungen für die Beantragung der Juleica (ohne Gewähr), sowie eine Schritt-für-Schritt Anleitung durch das Online-Antragsverfahren. Dort findest du auch spezielle Hinweise zur Auswahl deines Trägers.


Prävention sexualisierter Gewalt

Hier findet ihr Informationen, Tipps und mögliche Ansprechpartner rund um das Thema "Prävention sexualisierter Gewalt".

Fehlt etwas?

Einige Dokumente konnten oder wollten wir nicht für alle zugänglich machen. Dazu zählen unter anderem die Protokolle der Landesjugendleitertage. Diese werden weiterhin über den zuständigen Jugendreferenten weitergeleitet. Fehlen dir trotzdem wichtige Informationen kontaktiere uns bitte unter landesjugendleitung@jdav-nord.de